Praxisanleiter - Aktualisierungskurs
Pflichtfortbildung nach § 4 Abs. 3 PflAPrV
Seit dem Jahr 2020 müssen Praxisanleiter jährlich eine berufspädagogische Fortbildung (mindestens 24 Stunden - § 4 Abs. 3 PflAPrV) nachweisen. Dazu bieten wir einen praxisorientierten Aktualisierungskurs in Form einer 3-tägigen Fortbildung an.
Ziel dieses Kurses ist die Auffrischung der Kenntnisse zu aktuellen Themen:
(basierend auf den Modulen der Erstqualifikation)
- Berufliche Selbstreflexion
- Kooperation mit der Schule, Praxisbegleitung
- Praktische Ausbildung planen und vorbereiten
- Anleitungs- und Lernprozesse gestalten und evaluieren
- Ausbildungsbezogene Gespräche führen und evaluieren
- Leistungen der praktischen Ausbildung und Prüfung bewerten
- Praxisanleitung im Spannungsfeld von Sozialisation und pflegeberuflicher Identitätsentwicklung
Zielgruppe
Praxisanleiter für Pflegeberufe (nach altem und neuem Recht)
Rücktritt
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 30,00 € ggf. zuzüglich der gesetzl. MwSt. Erfolgt die Abmeldung zwischen der 8. und 4. Woche vor Veranstaltungsbeginn, werden zusätzlich 20 Prozent der Teilnahmegebühren berechnet. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen werden die vollen Gebühren fällig. Es besteht die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer anzumelden.
Teilnehmerbegrenzung
Für den Kurs gibt es eine Teilnehmerbegrenzung.
Kontakt / Lehrgangsort
BSG Braunschweiger Studieninstitut für Gesundheitspflege GmbH
Boeselagerstraße 14
38108 Braunschweig
Caroline Korf
Telefon: 0531/12999-23
Fax: 0531/12999-33
Email: ckorf©bsg-kongresse.de