Technischer Sterilisationsassistent - Aktualisierung
Aktualisierung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach §§ 5 und 8 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
Auf Basis der §§5 und 8 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) müssen Personen (Beschäftigte), die die Aufbereitung von Medizinprodukten durchführen über aktuelle Kenntnisse verfügen.
Nach jeweils 2 Jahren sollten sich die Beschäftigten durch die Teilnahme an einem Kurs zur Aktualisierung der Kenntnisse fortbilden.
Zugangsvoraussetzungen
Abgeschlossene Ausbildung zum „Technischen Sterilisationsassistenten” (alle Qualifizierungsstufen: Fachkunde I, II, III; Sachkunde ärztliche und zahnärztliche Praxis oder im Endoskopiebereich)
Themenübersicht
Auffrischung der Kenntnisse zu aktuellen Themen:
- Rechtliche Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Normen, UVV)
- Reinigung, Desinfektion, Sterilisation
- Verpackung von Sterilgut
- Weiter- und Neuentwicklungen
- Mikrobiologie, Infektiologie, Hygiene
- Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung
- Praktische Umsetzung, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Rücktritt
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 30,00 € ggf. zuzüglich der gesetzl. MwSt. Erfolgt die Abmeldung zwischen der 8. und 4. Woche vor Veranstaltungsbeginn, werden zusätzlich 20 Prozent der Teilnahmegebühren berechnet. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen werden die vollen Gebühren fällig. Es besteht die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer anzumelden.
Teilnehmerbegrenzung
Für den Kurs gibt es eine Teilnehmerbegrenzung.
Kontakt / Lehrgangsort
BSG Braunschweiger Studieninstitut für Gesundheitspflege GmbH
Boeselagerstraße 14
38108 Braunschweig
Caroline Korf
Telefon: 0531/12999-23
Fax: 0531/12999-33
Email: ckorf©bsg-kongresse.de