Das Infektionsschutzgesetz, die aktualisierte “Niedersächsische Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen” sowie die einschlägige RKI-Richtlinie schreiben für Hygienebeauftragte Ärzte eine Fortbildung in Kursform mit einem Umfang von 40 Stunden als Grundkurs vor. Der Hygienebeauftage Arzt ist verpflichtend für Krankenhäuser, Rehabilitationszentren und ambulante OP-Zentren.
Am 17. Juli 2012 haben wir die staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Durchführung der Weiterbildung zur “Fachkraft für Hygiene und Infektionsprävention in der Pflege” erhalten (gem. § 4 der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen in der z. Zt. gültigen Fassung i. V. m. § 12 des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes).
Nach den Vorgaben der Niedersächsischen Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (NMedHygVO) muss sich Fachpersonal in der Hygiene (Hygienebeauftragte Ärzte und Hygienefachkräfte) regelmäßig fortbilden - mindestens alle 2 Jahre. Dazu bieten wir einen Aufbaukurs für Fachpersonal an.
Die Hygiene nimmt im Rahmen des Risikomanagements im Gesundheitswesen eine immer größer werdende Bedeutung ein. Um den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zu entsprechen, ist es erforderlich, neben Hygienebeauftragten Ärzten und der Hygienefachkraft auch sogenannte Hygienebeauftragte in der Pflege in stationären Gesundheitseinrichtungen einzusetzen. Hierzu bedarf es einer Fortbildung von 40 Stunden.
Um mit aktuellem Fachwissen in den Einrichtungen zu schulen und zu beraten, ist in den Hygieneverordnungen der Bundesländer z.T. eine zweijährige Fortbildungspflicht für „Hygienefachpersonal in der Pflege“ verankert. Wir bieten einen Aktualisierungskurs für "Hygienefachpersonal in der Pflege" an.